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Urheberrecht (Bilder, Avatare, Zitate, Texte usw.)

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Beitrag  Mlle de Blois Do 24 Apr 2008, 15:26

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Informationen zum Urheberrecht

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Wikipedia fasst das grundsätzliche Urheberrecht ganz gut zusammen:
Gesetz über Urheberrecht

Als Urheber gilt immer der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrhG).

Das Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG).
Werke von anonymen Künstlern sind bis 70 Jahre nach ihrem Erscheinen geschützt - ist das Erscheinungsjahr unbekannt, beginnt der Schutz ab dem Erschaffungszeitpunkt.

In unserem Forum betrifft das also folgende Werke:

- Texte aus Büchern/Biografien, Zeitschriften, Internet
- Gemälde
- Bilder aus aktuellen Medien
- Avatare
- private Fotos

1)
Bei den Gemälden aus vergangenen Jahrhunderten dürfte es eigentlich keine Urheberrechtsprobleme mehr geben, sofern 70 Jahre seit dem Tod des Künstlers vergangen sind.
Dennoch ist natürlich Vorsicht geboten, wenn man weder den Künstler, noch das Erscheinungs- oder Schaffungsjahr kennt... man kann in einem solchen Fall zumindest keine 100%ige Garantie geben, dass das Werk tatsächlich frei verfügbar ist.
Bei Unsicherheit empfiehlt es sich also, lieber ein Werk zu verlinken.

2)
Anders sieht es bei Bildern aus aktuellen Medien aus:
Filmbilder, Zeichentrickbilder, Manga-Bilder, Fotos von Stars, Bilder aus Zeitschriften/Büchern etc., stehen definitiv noch unter dem Schutz des Urhebergesetzes !!!
Da das Urheberrecht (auch bei diesen sog. Lichtbildwerken) erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (hier: Fotograf, Zeichner) erlischt (§ 64 UrhG), dürfte klar sein, dass sämtliche dieser Bilder aktuell noch geschützt sind.

Liegt das Einverständnis des Urhebers vor, dürfen die Bilder natürlich gepostet werden.

3)
Einfache sog. Lichtbilder (private Fotos) haben einen Urheberschutz von 50 Jahren seit der ersten Veröffentlichung.
Auch hier ist ein Posten von Fotos in Ordnung, wenn der Urheber es erlaubt hatte bzw. natürlich, wenn ihr selbst der Urheber seid.

4)
Ähnliches gilt für Textkopien aus Büchern/Biografien, Internet, Zeitschriften usw.
Hier ist es ganz wichtig, eine genaue Quellen- und Autoren-Angabe zu machen und Zitate auch als solche zu kennzeichnen.

5)
Oben genanntes betrifft leider auch die Avatare.
Rechtlich gesehen, sind Avatare von Gemälden aus vergangenen Jahrhunderten grundsätzlich kein Problem (siehe Pkt. 1).
Andere Motive aus der heutigen Zeit stehen meist unter dem Urheberschutz.

Ausnahmen sind die Avatare aus der Galerie dieses Forenbetreibers. Diese dürfen verwendet werden.
Gleiches gilt für Avatare, die auf Avatar-Webseiten angeboten werden. Hier bitte ich euch aber, mir vorab per PN den Avatar-Website-Link zuzusenden, damit ich diesen prüfen kann.

6)
gesetzliche Strafen:
Jeder, der das Urheberrecht eines Werkes/Textes missbraucht, macht sich strafbar und kann zivilrechtlich, als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafen variieren zwischen einer Geldstrafe und drei-jähriger Freiheitsstrafe - je nach Schwere des Missbrauchs.

Der Foren-Administrator trägt also ebenso die Verantwortung, wie auch der User, der widerrechtlich handelt.

Aus genau diesem Grund geht es nicht anders, dass wir auf derartigen Missbrauch achten und reagieren müssen.
Ich weiß, dass man meist gar nicht ans Urheberrecht der Bilder denkt. Und das ist ja auch keineswegs schlimm. Aber ich bitte um Verständnis, wenn die Moderatoren oder ich in einem solchen Fall dann auf das Urhebergesetz aufmerksam machen und um Korrektur bitten.

Bitte unterstützt uns hier und achtet beim Posten von Bildern, beim Zitieren, aber auch bei der Auswahl eurer Avatare auf die o.g. Informationen.

Vielen Dank !
Mademoiselle de Blois

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Mlle de Blois
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